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Neuer Entwurf des BMF-Schreibens zur Einführung der elektronischen Rechnung veröffentlicht

Am 25. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines zweiten BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 – unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend zu verwenden.

Der neue Entwurf dient der weiteren Konkretisierung der bereits am 15. Oktober 2024 veröffentlichten ersten Verwaltungsregelungen (abrufbar unter: Link_zum_BMF-Schreiben) und beinhaltet insbesondere Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.

Der Entwurf wurde den Verbänden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt und wird aufgrund seiner wirtschaftlichen Relevanz bereits jetzt öffentlich zur Verfügung gestellt. Eine endgültige Veröffentlichung des überarbeiteten BMF-Schreibens ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.

Entwurf siehe:

Link_zum_Entwurf

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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