Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts können die Kommanditisten einer KG, die eine Rücklage nach…

Neuer Entwurf des BMF-Schreibens zur Einführung der elektronischen Rechnung veröffentlicht
Am 25. Juni 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines zweiten BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) veröffentlicht. Die E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 – unter Berücksichtigung von Übergangsregelungen – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend zu verwenden.
Der neue Entwurf dient der weiteren Konkretisierung der bereits am 15. Oktober 2024 veröffentlichten ersten Verwaltungsregelungen (abrufbar unter: Link_zum_BMF-Schreiben) und beinhaltet insbesondere Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
Der Entwurf wurde den Verbänden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt und wird aufgrund seiner wirtschaftlichen Relevanz bereits jetzt öffentlich zur Verfügung gestellt. Eine endgültige Veröffentlichung des überarbeiteten BMF-Schreibens ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.
Entwurf siehe:
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
