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Spenden – so werden sie richtig von der Steuer abgesetzt

Spenden – so können Sie sie steuerlich absetzen

Viele Menschen möchten mit Spenden helfen, zum Beispiel in Katastrophenfällen. Grundsätzlich können Sie Spenden als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen, wenn sie an eine steuerbegünstigte Organisation gehen (z. B. gemeinnützige Vereine, Kirchen oder politische Parteien).

Spenden können Geld, Sachwerte oder auch ein freiwilliger Verzicht auf eine Vergütung sein. Direkte Spenden an Einzelpersonen erkennt das Finanzamt nicht an.

Abzugsgrenzen:

  • Sonstige Spenden bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte bzw. bis 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
  • Spenden an politische Parteien: 50 % der Spende direkt von der Steuerschuld abziehbar bis max. 1.650 € (Ledige) bzw. 3.300 € (Ehepaare), darüber hinaus als Sonderausgaben absetzbar

Nachweise:

  • Seit 2017 müssen keine Belege mitgeschickt werden, aber Sie müssen sie aufbewahren.
  • Bei Spenden bis 300 € oder bei Katastrophenhilfen reicht ein Kontoauszug oder Zahlungsnachweis (z. B. PayPal).

Tipp:
Berücksichtigen Sie abzugsfähige Spenden in Ihrer Steuererklärung! Bei der Abziehbarkeit von Spenden gibt es Einiges zu beachten. Steuerpflichtige können bei Fragen Steuerprofis heranziehen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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