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Steuerberater – erledigen weitaus mehr als nur die Steuererklärung

Wer an die Aufgaben von Steuerberatern denkt, hat häufig zuerst die klassischen Tätigkeitsfelder im Kopf: die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, Buchhaltungen und Jahresabschlüssen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

In der aktuellen Corona-Pandemie standen und stehen Steuerberater ihren Mandanten als erste Ansprechpartner beiseite, um diese über alle Neuerungen und Anpassungen aus der Politik und Verwaltung umfassend zu beraten. Die Corona-Krise zeigt aber auch, dass Steuerberater ein weit größeres Angebot abdecken können als auf den ersten Blick ersichtlich. „Nachgefragt wurde und wird die betriebswirtschaftliche Expertise des Steuerberaters u. a. bei der Beantragung von Fördergeldern, bei Liquiditätsplanungen, Finanzierungsberatung und Personalplanungen“, so die Steuerberaterkammer Nürnberg. Diese Tätigkeiten zählen u. a. zu der großen Gruppe der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten.

Vereinbare Tätigkeiten: Von „A“ wie Aufsichtsrat bis „Z“ wie Zwangsverwalter

Aber was sind vereinbare Tätigkeiten? Steuerberater können neben den typischen beruflichen Aufgaben auch bestimmte weitere Tätigkeiten ausüben. Sie werden vereinbare Tätigkeiten genannt und können neben den klassischen Vorbehaltsaufgaben ausgeübt werden. Dazu zählen zum einen die freiberuflichen Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigter Buchprüfer, aber auch eine ganze Reihe von vereinbaren Tätigkeiten. Je nach Kanzleiportfolio der Steuerberaterkanzlei bieten Steuerberater weitere Dienstleistungen von „A“ wie Aufsichtsrat bis „Z“ wie Zwangsverwalter an. Tätig werden können Steuerberater aber in über 20 Gebieten wie z. B. als Wohnimmobilienverwalter, Mediator, Sachverständiger, Nachlassverwalter, Beirat, Liquidator oder aber rund um die Unternehmensbewertung.

Betriebswirtschaftliche Beratung fester Teil im Leistungsspektrum der Kanzleien

Darüber hinaus waren Steuerberater nicht nur vor, sondern sind auch in der Krise mit der wirtschaftlichen Lage ihrer Mandanten bestens vertraut und konnten bzw. können diese daher passgenau unterstützen. Dabei ist neben der klassischen steuerrechtlichen Beratung die betriebswirtschaftliche Beratung aus dem Aufgabenspektrum der Steuerberater nicht mehr wegzudenken.

In Krisensituationen können Steuerberater ihren Mandanten auch als Sanierungs- und Insolvenzberater zur Verfügung stehen. Durch Prüfung der
bilanziellen Situation stellt der Steuerberater fest, ob die Sanierung des Unternehmens möglich ist
oder eine Unterbilanz, eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder droht. Derartige Tätigkeiten sind nicht Bestandteil des üblichen Mandats und erfordern je nach Situation eine individuelle Beratung. Im Fall einer Prognose, dass eine Fortführung des Unternehmens möglich ist, kann der Steuerberater einen Sanierungsplan erstellen.

Beratung aus einer Hand – steigende Nachfrage der Mandanten

Im Vordergrund jeder Beratung stehen stets die steigenden Ansprüche und Bedürfnisse der Mandanten. Die zunehmende Digitalisierung führt zu einer steigenden Nachfrage der Mandanten. Um diesem Beratungsbedarf gerecht zu werden, bieten die Steuerberaterkanzleien verstärkt auch Beratung auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten an.

 Fazit

Wer weitergehenden Beratungsbedarf z. B. auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung oder bei weiteren vereinbaren Tätigkeiten hat, sollte den Rat eines Experten in Anspruch nehmen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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