Das Bundesfinanzministerium hat am 1.12.2025 einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge…

Steuerliche Vorteile betrieblicher Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung: Steuerfreie Leistungen bis zu 600 Euro pro Jahr
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für jedes Unternehmen wichtig. Arbeitgeber können daher bestimmte Gesundheitsmaßnahmen unterstützen – steuerfrei bis zu 600 Euro pro Person und Jahr, zusätzlich zum normalen Gehalt.
Was ist steuerlich begünstigt?
Steuerfrei sind Maßnahmen, die helfen, Krankheiten vorzubeugen oder die Gesundheit zu fördern, z. B.:
- Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Stressbewältigung
- zertifizierte Angebote zur Suchtprävention (z. B. von Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention)
- andere gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb (z. B. Rückenschule, Workshops, Bewegungsprogramme)
Nicht steuerfrei sind z. B.:
Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio oder Sportverein, Massagen, Sportkurse ohne Gesundheitsbezug oder reine Screenings ohne weitere Maßnahmen. Diese können aber ggf. als Sachbezug (bis 50 Euro pro Monat) gewährt werden.
Wichtige Voraussetzungen:
- Die Leistungen müssen zusätzlich zum Gehalt erbracht werden (keine Gehaltsumwandlung).
- Bis 600 Euro jährlich ist kein Nachweis für berufliche Gesundheitsrisiken nötig.
- Bei höheren Beträgen muss ein betrieblicher Nutzen nachgewiesen werden.
- Auch Minijobber, Gesellschafter-Geschäftsführer oder Teilzeitkräfte können profitieren.
Siehe auch BMF, Schreiben vom 20.4.2021, IV C 5-S 2342/20/10003:003, BStBl 2021,700 (Dok. 2021/0400744)
Fazit:
Mit steuerfreier Gesundheitsförderung tun Unternehmen ihren Mitarbeitenden und sich selbst etwas Gutes: weniger Ausfälle, höhere Motivation – und steuerliche Vorteile.
Tipp:
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Maßnahmen umsetzen – wir beraten Sie gerne.
