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Wohnen unter zwei Dächern – Steuertipps für die Zweitwohnung

Wer z. B. in Würzburg wohnt, aber in Regensburg arbeitet und dort eine Zweitwohnung hat, kann von der sogenannten Zweitwohnungsteuer betroffen sein. Diese Steuer erheben viele Städte – vor allem Uni-Städte und Touristenorte – für Nebenwohnungen, wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde liegt.

Wie hoch ist die Steuer?
Die Höhe legt jede Kommune selbst fest. Meist beträgt sie 10–15 % der jährlichen Nettokaltmiete. Eigentümer zahlen auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Achtung bei alten Bewertungsgrundlagen:
Wird die Steuer noch auf Basis der Einheitswerte von 1964 berechnet, ist sie laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. In solchen Fällen kann sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnen.

Gibt es Ausnahmen?
Ja, zum Beispiel für verheiratete Berufspendler, Personen im Bundesfreiwilligendienst oder Geringverdiener (z. B. in Bayern). Auch Mobilheime sind meist nicht betroffen – außer die Satzung der Gemeinde sieht es vor.

Steuerliche Auswirkung:
Wird die Zweitwohnung beruflich genutzt, kann die Zweitwohnungsteuer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich abgesetzt werden – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Unser Tipp:
Prüfen Sie genau, ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird oder ob eine Befreiung möglich ist. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.

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